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EINLADUNG ZUR ONLINE-VERANSTALTUNG
Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
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Zum 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, eine sichere Meldung von Missständen in Organisationen zu ermöglichen und die Whistleblower vor Sanktionen zu schützen.
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Im Falle einer Verletzung der Vorschriften können Bußgelder verhängt werden. Rechtsanwalt Jan Machunsky von der Dr. Machunsky Datenschutz & Compliance GmbH hat sich in letzten Monaten intensiv in die, für den Mittelstand höchst relevante, Thematik zum Hinweisgeberschutzgesetz eingearbeitet und das Beratungsangebot entsprechend erweitert. Neben der Bereitstellung eines entsprechenden Meldesystems, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sowie der Durchführung von Schulungen stellt das Unternehmen auch Ombudspersonen für die Meldestelle, so dass bereits einige praktische Erfahrungen eingebracht werden können. Gerne möchten wir Ihnen nähere Einzelheiten zu den bestehenden Vorschriften und den Umsetzungsmöglichkeiten geben.
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Friese
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Es tut uns leid,
Weitere Anmeldungen zur Veranstaltung sind nicht mehr möglich. Der Termin ist ausgebucht. Gerne nehmen wir Sie in einer Warteliste auf, sollten Teilnehmer kurzfristig absagen, kontaktieren wir Sie entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WRG-Team
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Impressum WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH Bahnhofsallee 1b | 37081 Göttingen Telefon: 0551/52 54 98-0 | E-Mail: info@wrg-goettingen.de
Geschäftsführer: Marc Diederich
Registergericht: Amtsgericht Göttingen | Registernummer: HRB 3943 Umsatzsteuer-ID: DE 235 93 039 7 |
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Zum 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, eine sichere Meldung von Missständen in Organisationen zu ermöglichen und die Whistleblower vor Sanktionen zu schützen.
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Im Falle einer Verletzung der Vorschriften können Bußgelder verhängt werden. Rechtsanwalt Jan Machunsky von der Dr. Machunsky Datenschutz & Compliance GmbH hat sich in letzten Monaten intensiv in die, für den Mittelstand höchst relevante, Thematik zum Hinweisgeberschutzgesetz eingearbeitet und das Beratungsangebot entsprechend erweitert. Neben der Bereitstellung eines entsprechenden Meldesystems, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sowie der Durchführung von Schulungen stellt das Unternehmen auch Ombudspersonen für die Meldestelle, so dass bereits einige praktische Erfahrungen eingebracht werden können. Gerne möchten wir Ihnen nähere Einzelheiten zu den bestehenden Vorschriften und den Umsetzungsmöglichkeiten geben.
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Friese
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